Notfälle und akut erkrankte Tiere werden während der Sprechzeiten selbstverständlich auch weiterhin sofort behandelt.
Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, den Notfall nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Notdienst an Wochenenden und Feiertagen
gemäß 3a der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gesetzlich verpflichtet sind,
eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro netto zu erheben und für Leistungen werktags ab 19:00 Uhr zusätzlich den doppelten Satz zu berechnen.
Um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt es sich bei folgenden Symptomen:
- Das Tier kann nicht mehr stehen und laufen
- Atemnot (angestrengte Atmung bei geschlossenem Maul)
- anhaltender Krampfanfall
- starke Schmerzen mit Verdacht auf Darmverschluss oder Bandscheibenvorfall
- Verdacht auf Magendrehung
- Bewusstseinsminderung oder -verlust
- stark blutende, klaffende Wunden
- hochgradige Lahmheit (das Tier setzt ein Bein gar nicht mehr zum Laufen auf)- Autounfall
- Vergiftungen (bitte nach Möglichkeit Verpackung mitbringen
- plötzlich wackeliger, unsicherer Gang
- Augenverletzungen
- Reaktion auf Insektenstich mit starker Anschwellung des Gesichtes